Anlage von Nutzungsverhältnissen (Mietverträgen, Leerstand, Eigennutzung,...)


Gehen Sie in der "Verwaltung" auf "Nutzungen" und klicken auf "Anlegen" 

  • Name: kann frei gewählt werden, z.B. der Name des Mieters
  • Objekt: wählen Sie die betroffene Einheit aus 
  • Typ: Miete/ Leerstand/ Eigennutzung (zur korrekten Abrechnung muss für jedes Objekt eines Hauptobjekts ein Nutzungsverhältnis angelegt werden)
  • Rechnungsadresse: Kontakt, der auf der Rechnung steht (nur ein Kontakt möglich)
  • Vertragspartner: kann gefüllt werden (Mehrfachauswahl möglich)
  • Bewohner: kann gefüllt werden (Mehrfachauswahl möglich)
  • Produkt Miete: hier kann z.B. "Miete Wohnraum" ausgewählt werden. Über das Produkt wird gesteuert, auf welchem Konto und mit welcher Steuer gebucht wird
    Produke
  • Startdaum: füllt sich automatisch über die älteste Miete
  • Enddatum: leer = unbefristet
  • Abrechnungsart: hier wird gesteuert, wie viele Buchungssätze erstellt werden
  • Kostenarten: es werden automatisch die Kostenarten der Einheit eingetragen. Sie haben die Möglichkeit einzelne Kostenarten heraus zu nehmen
    Kostenarten
  • Vertragsdokumente: die hier hinterlegten Dokumente werden dem Nutzer im Portal angezeigt. Das kann z.B. der Mietvertrag, Wohnungsübergabeprotokoll oder die Mietbescheinigung sein.
  • Heizkosten- und Betriebskostenart: hier kann "Heizung" und "laufende Betriebskosten" ausgewählt werden.
    Über das Produkt wird gesteuert, auf welchem Konto und mit welcher Steuer gebucht wird, z.B. bei Gewerbeeinheiten mit Umsatzsteueroption.
    Produkte
  • In der Tabelle Miete wird die aktuelle (und zukünftige) Miete erfasst.

    Über die Spalte "Startdatum" können Änderungen der Miete, Personenzahl, Fläche, usw. im laufenden Mietverhältnis erfasst werden.
  • Es besteht die Möglichkeit automatisch erzeugte Vermieterbescheinigungen an die Bewohner zu versenden. Wie das geht, können Sie hier nachlesen: Vermieterbescheinigung nach §19


Wichtig: Es muss zu jedem Zeitpunkt eine Nutzung bestehen, da es sonst zu Fehlern in der Betriebskostenabrechnung kommt. Auch Leerstände müssen erfasst werden