Optionierung

Beispiel Mietvertrag:

Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2023 (Startdatum) und wird bis zum 28.02.2028 (Enddatum) fest abgeschlossen.

Der Mieter hat das Recht, die feste Mietdauer durch einseitige Erklärung um ein weiteres Jahr zu den dann geltenden Bedingungen des Mietvertrages zu verlängern („Optionsrecht“).
Der Mieter hat das Optionsrecht spätestens 3 Monate vor Ablauf der festen Mietdauer gegenüber dem Vermieter in Schriftform auszuüben.

Wird das Optionsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich der Mietvertrag nach Ablauf der festen Mietdauer auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (Kündigungsfrist).
Wird das Optionsrecht ausgeübt, verlängert sich der Mietvertrag nach Ablauf der Optionslaufzeit ebenfalls auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (Kündigungsfrist).



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Option


Kündigung


Wenn die Option gezogen wird, muss das Feld "Aktiv/ Akzeptiert?" markiert werden, wenn nicht, dann "Archiviert?" markieren.
Das Gleiche bei Kündigung. 

Für die dauerhafte Kündigungsfrist nach der Option müsste die Kündigung "Wiederholend?" aktiviert werden. Falls es unterschiedliche Kündigungsfristen in den einzelnen Phasen gibt, müssen mehrere Zeilen angelegt werden.